Spenden
Jeder Beitrag zählt
"Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Augenblick Ihres Lebens wichtig."
(Cicely Saunders, Begründerin der modernen Hospizbewegung)
Häufige Fragen:
Wie kann ich die Hospizstiftung finanziell unterstützen?
Als Hospizstiftung besitzen wir ein Spendenkonto, auf das Sie den Betrag, mit dem Sie uns finanziell unterstützen möchten, einzahlen können.
Unser Spendenkonto
Hospizstiftung Grafschaft Bentheim
Bank: Kreissparkasse Nordhorn
IBAN: DE52 2675 0001 0000 0335 55
Wie werden meine Spenden konkret eingesetzt?
Wir verwenden Ihre Spende, um hospizliche Projekte in der Grafschaft Bentheim zu fördern und die finanzielle Basis der Hospizhilfe zu stärken. So trägt jede Spende dazu bei, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase Würde, Geborgenheit und Zuwendung erfahren.
Wir fördern:
- Projekte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
- Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Patienten und Angehörigen.
- Aus- und Weiterbildungsprogramme für Fachkräfte und Ehrenamtliche.
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen.
Kann ich auch im Rahmen eines Nachlasses oder Testaments spenden?
Ja. Eine Spende im Rahmen eines Nachlasses oder Testaments, auch Testaments- oder Erbschaftsspende genannt, ist eine Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun und die Hospizarbeit dauerhaft zu unterstützen.
Wer die Hospizstiftung Grafschaft Bentheim in seinem Testament bedenkt, kann auf verschiedene Weise helfen:
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Als Erbin oder Erbe: Sie können die Stiftung als (Mit-)Erbin einsetzen. In diesem Fall erhält die Stiftung einen festgelegten Anteil Ihres Nachlasses.
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Als Vermächtnisnehmerin: Sie können der Stiftung einen bestimmten Geldbetrag, einen Wertgegenstand oder eine Immobilie vermachen.
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Als Zustiftung: Sie können Ihr Vermögen oder einen Teil davon dem Stiftungskapital zuführen, um die Hospizarbeit langfristig zu sichern.
Testamentsspenden an gemeinnützige Organisationen wie die Hospizstiftung sind von der Erbschaftsteuer befreit. So bleibt Ihr Engagement vollständig dem Zweck erhalten, Menschen in ihrer letzten Lebensphase Würde, Geborgenheit und Zuwendung zu ermöglichen.
Gerne steht die Hospizstiftung Ihnen oder Ihrer Notarin/Ihrem Notar für ein vertrauliches Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Ja, Sie erhalten eine Spendenquittung, auch Spendenbescheinigug oder Zuwendungsbescheinigung genannt, von uns. Diese wird Ihnen zugesandt.
Die Spendenquittung dient dazu, Ihre Spende nachzuweisen und ermöglicht es Ihnen, von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren.
Spenden bis zu 300,- € können auch ohne Spendenquittung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

